Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2014 - L 15 AS 249/11 B |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Bremen, 07.06.2011 - S 1 K 3416/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2014 - L 15 AS 249/11 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Schleswig-Holstein, 19.03.2007 - L 11 B 13/07
Arbeitslosengeld II - Verbleib des jungen Erwachsenen in der bisherigen Wohnung …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2014 - L 15 AS 249/11
Ausgenommen sind danach weitere Umzüge nach dem Erstbezug einer eigenen Wohnung ebenso wie Umzüge als Teil einer Bedarfsgemeinschaft oder auch - schon wegen des Fehlens eines Umzuges - der Verbleib in der elterlichen Wohnung nach dem Auszug der Eltern (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. März 2007, Az. L 13 AS 38/07 ER; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 18. März 2007, Az. L 11 B 13/07 AS ER, zustimmend kommentiert bei Luik, aaO, Rdnr. 176).Eine solche Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern wird durch § 22 Abs. 2a SGB II jedoch gerade nicht begründet (LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18. März 2007, Az. L 11 B 13/07 AS ER;… Berlit in: Münder, SGB 11, 3. Aufl., aaO, Rdnr. 89).
- BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2014 - L 15 AS 249/11
Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten eine nicht zu strenge Prüfung geboten; denn Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 GG gebieten eine weitgehende Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Personen hinsichtlich ihrer jeweiligen Möglichkeiten, effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können (BVerfG, Beschl. v. 26. April 1988, Az. 1 BvL 84/86, BVerfGE 78, 104). - BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00
Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2014 - L 15 AS 249/11
PKH darf deshalb unter dem Gesichtspunkt der nicht hinreichenden Erfolgsaussicht nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache, wenn schon nicht auszuschließen, so doch wenigstens gänzlich fernliegend ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2000, Az. 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936 ff zur PKH-Bewilligung bei offenen Rechtsfragen). - LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2007 - L 13 AS 38/07
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2014 - L 15 AS 249/11
Ausgenommen sind danach weitere Umzüge nach dem Erstbezug einer eigenen Wohnung ebenso wie Umzüge als Teil einer Bedarfsgemeinschaft oder auch - schon wegen des Fehlens eines Umzuges - der Verbleib in der elterlichen Wohnung nach dem Auszug der Eltern (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. März 2007, Az. L 13 AS 38/07 ER; Schleswig-Holsteinisches LSG…, Beschluss vom 18. März 2007, Az. L 11 B 13/07 AS ER, zustimmend kommentiert bei Luik, aaO, Rdnr. 176).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2014 - L 15 AS 253/11 Allerdings ist aus den im heutigen Beschluss des Senats im Verfahren L 15 AS 249/11 B erläuterten Gründen - insoweit wird auf die dortigen Ausführungen von Seite 3, 3. Absatz bis Seite 5, 1. Absatz Bezug genommen - davon auszugehen, dass § 22 Abs. 2a SGB II a.F. auf den Umzug der Beschwerdeführerin keine Anwendung findet und es deshalb der Zusicherung des Beklagten für eine Übernahme der auf die Beschwerdeführerin entfallenden Unterkunftskosten in der neuen Wohnung nicht bedarf.
Sollte im Übrigen das Verwaltungsgericht Bremen der - für es nicht bindenden - Auffassung des Senats nicht folgen und von der Erlaubnispflichtigkeit des Umzuges der Beschwerdeführerin ausgehen, wäre die Klage aus den im heutigen Beschluss des Senats zum Aktenzeichen L 15 AS 249/11 B dargelegten Gründen auch hinsichtlich des weitergehenden Leistungsbegehrens erfolgversprechend.